Honorar

Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).
Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) zu § 2 Abs. 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, ebenso kann eine Vereinbarung getroffen werden, die eine Abrechnung nach Stunden oder feste Gebührensätze vorsieht.
Wollen Sie als Verbraucher nur beraten werden, so beträgt diese Gebühr maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, haben Sie selbst keine oder nur teilweise Kosten selbst zu tragen.

Das anwaltliche Berufsrecht ist vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Hier finden sich u.a. die grundlegenden Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung. Ergänzt wird die BRAO durch die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Sämtliche Gesetze und Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Link www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht

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